Digitale Fahrzeugzulassung: Natürlich mit PS Team

digitale Zulassung

Ende März entscheidet der Bundesrat über die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die im September 2023 in Kraft tritt. Dann wird die digitale Fahrzeugzulassung auch für Flotten und juristische Personen erstmals möglich sein. PS Team ist von Beginn an am i-Kfz-Projekt beteiligt und übernimmt sämtliche internetbasierten Prozesse für Flotten.

Am 31. März trifft sich der Bundesrat zu einer für PS-Team-Kunden entscheidenden Sitzung: Beschließt das Gremium die neue FZV, ist der Weg frei für die vollständig digitale Zulassung. PS Team CEO Marco Reichwein: „Auf diesen Tag arbeiten wir als beratende Teilnehmer des i-Kfz-Projekts seit Jahren hin und haben besonders die Interessen unserer Flottenkunden im Blick. Wir freuen uns sehr, dass wir maßgeblich dazu beitragen konnten, eine tragfähige und effiziente Lösung für die gewerbliche Mobilität auf den Weg zu bringen.“

Kostensenkung und Zeitersparnis

Ab September 2023 ist es möglich, über die i-Kfz-Portale der Zulassungsbehörden oder über eine sogenannte Zentrale Großkundenschnittstellen, die direkt mit dem Kraftfahrzeug-Bundesamt verbunden ist, Fahrzeuge zuzulassen, um- oder abzumelden. Tanja Ebert, Director Sales & Marketing bei PS Team: „Dank unserer Prozesse und Systeme können Autovermieter- und Abo-Anbieter, Fuhrparks, Leasingflotten und Hersteller von Tag eins an von den internetbasierten Verfahren profitieren.“ Sowohl in der Fahrzeugein- als auch in der -aussteuerung sparen sie zukünftig Gebühren und das Fahrzeug kann volldigital, mit Hilfe einer automatisierten Antragsbearbeitung, unmittelbar nach der Zulassung mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis und den Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen.

i-Kfz: Königsweg für Standardzulassungen

Allerdings gilt es zu differenzieren: „Betreiber zentraler und dezentraler Flotten sollten auch die nachgelagerten Tätigkeiten der Zulassungsbehörden wie den Druck der Dokumente und Plaketten bedenken“, so Tanja Ebert. „Diese Schritte müssen sorgfältig auf die logistischen Anforderungen der Flotten ausgelegt sein, damit sie die Fahrzeuge termingerecht ausliefern können.“ Das internetbasierte Verfahren eignet sich hervorragend für typische Zulassungsvorgänge wie Neuwagen- und Gebrauchtwagenzulassungen, Ummeldungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen. Bei Ausnahmen wie Import-Fahrzeuge aus dem Ausland, bei denen keine ZBII vorliegt oder Neufahrzeuge die noch keinen Datensatz in der COC Datenbank des KBA haben, Sonderbauten im Wohnwagen, im Wohnmobilbereich und bei bestimmten LKW Typen, sowie bei den meisten Land- und Baumaschinen, führt auch künftig kein Weg am Besuch der Zulassungsbehörde vorbei.

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